Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Niemand darf aus dem Vereinsvermögen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben können sie im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten auf der Basis von schriftlichen Verträgen, die mit dem Vorstand abzuschließen sind, für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung oder eine Aufwandsentschädigung erhalten. Für den Abschluss von Verträgen über die Tätigkeit von Mitgliedern des Vorstands ist eine Entscheidung der MItgliederversammlung nötig.